Verbot von Halogenlampen
Quelle: www.bmub.bund.de
Foto: Ingenieurbüro S&T (effiziente LED-Beleuchtung)
Die Ökodesign-Richtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Die Richtlinie trat im Oktober 2009 in Kraft.
Die Ökodesign-RL sieht vor, Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner Durchführungsmaßnahmen festlegen zu können. Dies führt dazu, dass besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden und trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen.
Seit | Verboten sind |
Sept. 2009 | 100W Glühlampen |
Sept. 2010 | 75W Glühlampen |
Sept. 2011 | 60W Glühlampen |
Sept. 2012 | 40W und 25W Glühlampen |
Ende 2012 | Alle Glühlampen |
Sept. 2016 | Halogenlampen und alle Lampen mit einer schlechteren Energieeffizienzklasse als „B“. |
Das neueste Verbot ist Teil der neuesten Stufe der Ökodesign-Richtlinie der EU von 2009.