Bundestag beschließt KWK-Gesetz 2016
Quelle: www.bmwi.de
Der Bundestag hat am 3. Dezember den aktualisierten Entwurf der Bundesregierung zur No- velle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes angenommen.
Das KWKG 2016 sieht neben der Änderung der Förderdauer von 10 Jahren auf 60.000 Stunden zwar auch eine Anhebung der Vergütung für Nano-, Mikro- und Mini-BHKW und Brennstoff- zellen mit weniger als 50 kW elektrischer Leistung von derzeit 5,41 Cent auf 8 Cent je kWh vor. Diese gilt für in das Netz zur allgemeinen Versorgung eingespeisten Strom. Selbst verbrauch- ter Strom wird mit 4 Cent je kWh (bisher 5,41 Cent/kWh) gefördert und unterliegt zudem gegebenenfalls der EEG-Umlage auf Eigenstrom.
Anträge für die Förderungen der KWK-Anlagen kann man nur noch bis zum 31.3.2016 bei der KFW-Bank stellen.
Im Änderungsbeschluss wurde auch festgelegt, dass der KWK-Anteil an der Nettostromerzeu- gung nun auf 110 TWh bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 TWh bis zum Jahr 2025 steigen soll.
BHKW-Anmeldung beim BAFA von 2009 bis 2015 (Quelle: Bafa):
Weitere Informationen unter: http://www.bhkw-infothek.de