Neue Regelungen des Energiedienstleistungs- gesetzes (EDL-G) für Kommunen und große Unternehmen
Quelle: bmwi – bafa
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist eine Umsetzung der europäischen Energie-effizienzrichtlinie EU-EnEff-RL (2012/27/EU) in Deutschland.
Kommunale Unternehmen und Unternehmen größer KMU sind durch die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes von 22.04.15 dazu verpflichtet, bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit durchzuführen, oder ein Energiemanagementsystem (EnMS) einzuführen.
Es bestehen drei Möglichkeiten die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen:
- Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247
- Implementierung eines EnMS nach DIN EN ISO 5000
- Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS
Weitere Informationen sind unter www.st-energieberatung.de