Neue EnEV-Anforderungen ab 1.1.2016
Foto: Ingenieurbüro S&T
Nach der EU-Gebäuderichtlinie (1010/31EU: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) von 2010 werden in Deutschland die Neubauanforderungen in der EnEV 2016 in Richtung des Niedrigs-tenergie-Neubaus verschärft.
Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wird um durchschnittlich 25 % und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 % ge- senkt.
Anforderungen an den Wärmeschutz bei Neubauten:
- Ab dem 1.4.2016 entfällt die Förderung für das KfW-Effizienzhaus 70
(QP=EnEV 2013 – 25%). - Im Neubaubereich werden nur Effizienzhäuser 55 (Drei Liter-Haus) und 40 (Passivhaus- standard) gefördert.
- Das Effizienzhaus 40 PLUS neben einer guter Gebäudehülle und Anlagentechnik eine Photovoltaik-Anlage auch verfügt.
Weitere Informationen sind unter www.st-energieberatung.de