Förderung zur Energieberatung für Kommunen ab 2016

Quelle: www.bmwi.de und www.bafa.de
Foto: Ingenieurbüro S&T

Zum 1.1.2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bisherige Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken für Kommunen ausgeweitet. Gefördert werden die folgenden Fördermodule:

  • Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden für Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen,
  • Neubauberatung von Nichtwohngebäuden für Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sowie
  • Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von Bafa in Höhe von:

  • 80 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 15.000 € bei der Beratung zu den Nichtwohngebäuden bzw.
  • 30 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 € bei den Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen.

Mit der Förderung soll die energetische Erneuerung der veralteten Bausubstanz kommunaler Gebäude und Abwasseranlagen umgesetzt werden. Darüber hinaus soll auch die energie- effiziente Errichtung neuer Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Orga- nisationen erreicht werden.

Richtlinie: http://www.energieeffiziente-kommune.de