Förderung für Batteriespeicher ab 1.03.2016
Quelle: www.bmwi.de
Foto: Ingenieurbüro S&T
Am 1. März 2016 startet das neue KfW-Programm zur Förderung von PV-Batteriespeichern.
verschärft.Entsprechnde Projekte werden gefördert, die in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert und an das elektrische Netz angeschlossen werden. D
Die geförderte Anlage darf nur die Hälfte der Spitzenleistung der PV-Anlage ins Netz speisen. Der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden. Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht für die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage.Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Programm 275). Die Förderung wird als Zuschuss zur Tilgung des für die Investition bei der KfW in Anspruch genommenen Kredits gewährt.
Die Förderhöhe hängt von der Größe der PV-Anlage und den Anschaffungskosten des Speichersystems ab. Zwischen 1. März und 30. Juni liegt der Tilgungszuschuss bei 25 %. Dann sinks es bis zum Jahr 2018 auf 10%:
Antragszeitraum | Förderung (Tilgungszuschuss) |
---|---|
01.03.2016 – 30.6.2016 | 25% |
01.07.2016 – 31.12 2016 | 22% |
01.01.2017 – 30.06.2017 | 19% |
01.07.2017 – 31.12 2017 | 16% |
01.01.2018 – 30.06.2018 | 13% |
01.07.2018 – 31.12 2018 | 10% |
Das Projekt läuft bis Ende 2018 mit 30 Mio. € Fördersumme.
Bereits zwischen Mai 2013 und Dezember 2015 gab es eine Förderung für Batteriespeicher. Damals wurden etwa 19.000 Speichersysteme in Deutschland gefördert.
Weitere Infos unter www.kfw.de