Neues Förderprogramm E-Mobilität in München
Quelle: www.muenchen.de
Bild: IB S&T
Aktualisierte Förderrichtlinie Elektromobilität in München ab 1.1.2018 im Rahmen des „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München“ (IHFEM 2018)
1, Gefördert werden rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge, deren Energiewandler ausschließlich elektrische Aggregate sind und dessen Energiespeicher von außerhalb des Fahrzeugs wieder aufladbar sind.
Förderfähige Fahrzeugtypen
- E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e und L7e
- Pedelecs
- Lastenpedelecs
2, Förderfähige Ladeinfrastruktur
- Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Privatgrund (Ladestationen mit einem oder mehreren Ladepunkten). Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, bestimmt sich nach den Vorgaben der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
- Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann.
- Eine Ladestation kann eine Ladesäule (stehend montiert) oder eine Wallbox (hängend montiert) sein.
3, Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zum Thema Elektromo-bilität. Die Beratungen sollen durch eine Potentialanalyse der Antragstellerin/ dem Antrag-steller das Substitutionspotential von herkömmlich betriebenen Fahrzeugen durch Elektro-fahrzeuge aufzeigen. Ebenfalls enthalten sein muss eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sowie eine Ökobilanz. Die Beratungsleistung muss mindestens eine von den drei Themen beinhal-ten:
- Auswahl von Elektrofahrzeugen
- Aufbau von Ladeinfrastruktur
- Systemintegration von Elektromobilität in dezentrale Energieversorgungsstrukturen