Erste Pflicht-Energieausweise laufen ab

Foto: Ingenieurbüro S&T (www.st-energieberatung.de)

Gebäude-Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Gebäude mit einem Baujahr vor 1966 brauchen schon seit dem Jahr 2008 einen Gebäude-Energieausweis mit zehnjähriger Laufzeit. Wurden die Gebäude nach 1966 gebaut gilt die Pflicht des Energieausweises seit 2009.

Im Jahr 2018 müssen die ersten geregelten Ausweise erneuert werden. Für Hauseigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sind die Ausweise nicht verpflichtend.

Bei Verkauf oder Vermietung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Die ersten Energieausweise verlieren in diesem Jahr ihre Gültigkeit.

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