Energieeffizienz im Unternehmen – KfW-Förderung
Quelle: www.kfw.de
Foto: Ingenieurbüro S&T
Das KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (Nr. 294 Kredit) unterstützt Maßnahmen zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungs-zuschüsse, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert werden. Mit dem Programm sollen deutliche Beiträge zur Energieeinsparung und Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden.
Gefördert werden technologieoffen Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder von Verbindungsleitungen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme (geförderte Investitionsmaßnahmen).
Fördertatbestände sind
a ) Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme,z.B:
- Prozessoptimierung;
- Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur
Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme;
- Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armature
- Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess;
- Vorwärmung von anderen Medien;
- Verwendung für Heizzwecke außerhalb des Gebäudes, in dem die Wärme anfällt;
- Stromeffizienzmaßnahmen nur soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Abwärmemaßnahme stehen.
b) Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme
- Maßnahmen zur Auskopplung der Abwärme;
- Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme an Dritte, z.B. Einspeisung in bestehende Wärmenetze.
c) Verstromung von Abwärme, z.B. ORC-Technologie
d) Abwärmekonzept sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling
- Förderfähig sind Aufwendungen für die Erstellung des Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige.
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben.
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