Energieaudit (DIN EN 16247) nach EDL-G

Quelle: http://www.ihk-eforen.de

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU aufgrund begrenzter Beraterkapazitäten, bis Ende April 2016 noch möglich.

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sich noch einmal schriftlich zu der Ermessensausübung des BAFA geäußert. Hiernach geht das BAFA bei seinen im kommen- den Jahr startenden Überprüfungen von einem ernsthaften Bemühen der Unternehmen aus, wenn diese zwar den Termin 5.12.2015 versäumt haben sollten, das Energieaudit aber bis Ende April 2016 abschließen.

Das BMWi erkennt ausdrücklich an, dass es einem Teil der betroffenen Unternehmen auf- grund begrenzter Beraterkapazitäten und trotz ihres Bemühens nicht möglich gewesen sei, das Energieaudit rechtzeitig abzuschließen. Ein Versäumnis der Frist habe somit nicht auto- matisch ein Bußgeld zur Folge.

Das für den Vollzug zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird Anfang des Jahres 2016 mit der Einleitung von Stichprobenkontrollen beginnen. Unterneh- men, die ein Energieaudit z. B. wegen des Beraterengpasses erst nach der Frist abschließen konnten und die Gründe hierfür gegenüber dem BAFA glaubhaft darlegen können, müssen    in der Regel nicht mit einem Bußgeld rechnen. Das Energiedienstleistungsgesetz sanktioniert nur ein verschuldetes Fristversäumnis.“