EEG-Umlage 2018
Quelle: www.bundesnetzagentur.de
Bild: Ingenieurbüro S&T
Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertra-gungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundes-netzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2017 lag die Umlage bei 6,88 ct/kWh.
Die Umlage tragen jene Stromverbraucher, die sich nicht befreien lassen können.
Für das Jahr 2018 wurde die EEG-Umlage auf 6,792 ct/kWh festgelegt. Letztverbraucher müs-sen auf die Umlage noch 19% Umsatzsteuer entrichten, so dass die Umlagekosten für private Haushalte auf 8,08 ct/kWh ansteigen.
Für das Jahr 2018 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Zubau von Er-neuerbaren Anlagen in Höhe von 8 GW. Dadurch steigt die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien auf 204 TWh.
Die Umstellung des Erneuerbare-Energien-Gesetz auf eine durch Ausschreibung festgelegte Vergütung hat auf die Umlage 2018 noch einen sehr geringen Einfluss. Die im Jahr 2017 er-zielten Ausschreibungsergebnisse, die zu einem deutlichen Rückgang der Vergütung für Wind- und Solaranlagen geführt haben, sowie die durch die Einführung des Netzausbaugebiets gel-tenden Zubaubeschränkungen für Onshore-Windanlagen in den nördlichen Bundesländern werden erst ab 2019 in größerem Maße wirksam.
Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises.
Aktuelle Informationen zur Entwicklung des Strompreises für Haushaltskunden finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/energie-rechnungen.
2018: 6,792 Cent/kWh 2017: 6,88 Cent/kWh 2016: 6,354 Cent/kWh 2015: 6,17 Cent/kWh
2014: 6,24 Cent/kWh
2013: 5,2 Cent/kWh
2012: 3,5 Cent/kWh
2011: 3,5 Cent/kWh
2010: 2,0 Cent/kWh