E-Scooter

Quelle: Ingenieurbüro S&T (www.st-energieberatung.de)

Foto: Ingenieurbüro S&T (www.st-energieberatung.de)

E-Trettroller – Neuer Trend in der Verkehrswende

Das Erscheinungsbild durch den Tretroller wird den Verkehr in den Innenstädten in Deutschland grundsätzlich verändern und die Autos werden etwas zurückgedrängt. In Folge könnte es weniger Autolärm geben, keine zugeparkten Radwege, mehr neue Fahrradwege, sauberere Luft und eine schnelle Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln werden erwartet.

Die elektrischen Tretroller gehören in Deutschland noch nicht zum Alltag und die abschließen-de gesetzliche Regelung fehlt noch. Voraussichtlich tritt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die das Bundeskabinett Anfang April 2019 beschlossen hat und der der Bundesrat bereits im Mai 2019 zustimmen könnte, zum 15. Juni 2019 in Kraft. Darin werden alle Rahmenbedingungen für die Nutzung von Elektro-Trettroller auf deutschen Straßen geregelt.

Die E-Tretroller dürfen zwischen 6 – 20 km/h schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Die Gefährte dürfen max. 70 cm breit sein, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer beträgt: 55 kg. Pflicht sind unter anderem auch zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Beleuchtung und eine Glocke. Dazu kommt eine Haftpflichtversicherung.

Quelle: eKFV