Die aktuelle Mini-KWK-Richtlinie

Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis Ende 2020

Quelle:: www.bmub.bund.de

Das Bundesumweltministerium fördert seit 2012 im Rahmen der Nationalen Klimaschutz-initiative den Einsatz hocheffizienter Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Mini-KWK) im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel).

Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Mini-KWK-Anlagen können aufgrund einer hohen Brennstoffausnutzung sowie flexiblen Bereitstellung der Leistung signifikant zum Gelingen der Energiewende beitragen.

Neue Mini-KWK-Anlagen („Blockheizkraftwerke“) mit einer Leistung bis 20 Kilowatt (kWel) können in bestehenden Gebäuden einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlage gestaffelt ist.

Mit der Änderung der der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie) vom 1. November 2019 (BAnz AT 26.11.2019 B2) wurde die Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge auf Förderung von KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel gestellt werden.

Ab dem 1. Januar 2021 können keine neuen Anträge gestellt werden.

Infos: https://www.bafa.de

Flyer: https://www.energiesparaktion.de