Die Bundesregierung beschließt steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen
Quelle: www.bundesregierung.de
Foto: Ingenieurbüro S&T
Kern des Pakets sind Einsparungen bis zu 30 Millionen Tonnen CO2 durch Sanierung von Be- standgebäuden. Mindestens 10 % der Sanierungskosten sollen ab 2015 über zehn Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Die Details müssen noch mit den Bundesländern zustimmen werden.
Die geplanten neuen KfW-Programme werden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude verstetigt.
Die Kernpunkte:
- Fördervolumen für energetische Gebäudesanierungen von 1 Milliarde € für den Zeitraum 2015 bis 2019
- Steuerliche Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen über einen Zeitraum von 10 Jahren
- Die Ausweitung der Gebäudesanierungsprogramme auf 2 Milliarden € jährlich
- Gefördert werden sollen eigengenutze Wohngebäude bzw. vermietete Wohnräume.