Änderungen ElektroG 2018
Quelle: www. umweltpakt.bayern.de
Für das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) von 2015 gelten teilweise neue Anforderungen. Seit 15.08.2018 gilt der sogenannte „offene Anwendungsbereich“ (open scope). Statt 10 gibt es nur noch 6 Kategorien.
Ab 01.12.2018 ändern sich dann auch die Bezeichnungen und Zusammensetzungen der 6 Sammelgruppen. Ab 2019 gilt eine Mindesterfassungsquote von 65 % statt bisher 45 %.
Die seit dem 15.08.2018 geltenden Änderungen haben folgende Auswirkungen für Sie als Hersteller/Bevollmächtigten:
- seit 15.08.2018 gilt der offene Anwendungsbereich wodurch z.B. Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen registrierungspflichtig sein können
- die Garantieparameter für 2018 gelten für das gesamte Kalenderjahr
- bestehende Registrierungen werden automatisch in die neue Geräteart überführt, folglich müssen Sie Ihre Registrierungen prüfen und Änderungsbedarf anzeigen
- die monatlichen Ist-Inputmitteilungen sind ab September bzw. November 2018 in den neuen Gerätearten abzugeben
- die Jahres-Statistik-Mitteilung ist für das gesamte Jahr 2018 in den neuen Gerätearten, Kategorien und Gruppen abzugeben