CarSharing-Gesetz

Quelle: www.carsharing.de
Foto: Ingenieurbüro S&T

Bundsregierung verabschiedet CarSharing-Gesetz

Die Bundesregierung will das CarSharing fördern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 21. Dezember 2016 vom Kabinett beschlossen. Er ermöglicht es Städten und Gemeinden, CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher einzurichten. Vor allem In- nenstädte und städtische Wohnquartiere sollen so von hohem Parkdruck und unnötigem Pkw-Verkehr entlastet werden.

Der Gesetzentwurf sieht unterschiedliche Privilegierungsmöglichkeiten vor. Für CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen, können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Diese werden einzelnen Anbie- tern unternehmensbezogen zugewiesen.

Für stationsunabhängige („free-floating“) Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche CarSharing-Stellplätze ausgewiesen werden. Diese können von allen als berechtigt gekenn- zeichneten CarSharing-Fahrzeugen genutzt werden. Die Kommunen können zudem Ermä- ßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für gekennzeichnete CarSharing-Fahrzeuge beschließen. Ob die Kommunen von dieser Ermächtigung Gebrauch machen und damit auf Einnahmen verzichten werden, steht jedoch – richtigerweise – in deren Entscheidungsbefugnis.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt zur Begründung der Gesetzesinitiative an, dass sich CarSharing zu einem wichtigen Baustein eines nachhaltigen Mobilitätsangebots entwickelt hat. CarSharing hilft dabei, den Flächenverbrauch durch den Individualverkehr einzudämmen. In innenstadtnahen Wohngebieten ersetzt ein CarSharing-Fahrzeug heute bis zu 20 private Pkw.

Gesetzentwurf: http://www.carsharing.de

Neue bcs-Studie: Mehr Platz zum Leben – wie CarSharing Städte entlastet: http://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/bcs_factsheet_nr.2_0.pdf