Grenzwert für den internationalen Seeverkehr

Quelle: www.umweltbundesamt.de
Foto: Ingenieurbürp S&T

Der Grenzwert für den Schwefelgehalt von Kraftstoffen für den internationalen Seeverkehr wird im Jahr 2020 von 3,5 auf 0,5 Prozent sinken. Dies beschloss die Internationale See- schifffahrtsorganisation (IMO) auf der 70. Sitzung ihres Umweltschutzausschusses (MEPC) am 27. Oktober 2016 in London.

Im Raum stand bis zum Schluss, diese nächste und letzte Schwefelgrenzwertstufe nach dem Umweltabkommen MARPOL auf das Jahr 2025 zu verschieben. Grund war eine Klausel im Umweltabkommen, dass vor der Einführung des neuen Grenzwertes die globale Verfügbarkeit des schwefelreduzierten Kraftstoffes zu prüfen sei – mit der Möglichkeit, die Einführung des reduzierten Schwefelgehaltes um fünf Jahre auf 2025 zu verschieben.

Das nun beschlossene Einführungsdatum reduziert die Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch die Schwefeloxidemissionen deutlich. Eine Verschiebung um fünf Jahre hätte weltweit zu einer wesentlichen Erhöhung vorzeitiger Todesfälle durch die Schwefelabgase geführt. Da die nordeuropäischen Gewässer sowie die nordamerikanische Küste bereits als Schwefelson-dergebiete (SECA) mit einem Grenzwert von 0,1 Prozent ausgewiesen sind, wirkt sich der neue Grenzwert insbesondere positiv auf die Küstengebiete in Asien, Afrika und Südamerika aus, wie eine finnische Studie zeigt.

Schwefelemissionen können zu Lungenkrebs und Herzkreislauferkrankungen führen. In der Umwelt führen sie zur Versauerung von Böden und Gewässern. Schweröl für den Seeverkehr enthält heute 3.500-mal mehr Schwefel, als auf Europas Straßen zulässig.

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