24. Weltklimakonferenz in Polen

Bild: Ingenieurbüro S&T (www.st-energieberatung.de)

Quelle: www.bmu.de

Die 24. Weltklimakonferenz (Conference of the Parties, COP) fand vom 2. bis 14. Dezember 2018 im polnischen Katowice statt. Nach 2008 (Posen) und 2013 (Warschau) richtete Polen zum dritten Mal die Internationale Klima-konferenz aus.

Ergebnisse:

In zwei Bereichen brachte die Konferenz große Fortschritte: Erstens hat die Staatengemeinschaft ein Regelbuch verabschiedet, das die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens ermöglicht. Zweitens gab sie das politische Signal, dass die Staaten bei den bisherigen Klimaschutzzusagen nicht stehen bleiben werden. Auf Basis der Erkenntnisse des Weltklimarats wollen Staaten ihre nationalen Klimaschutzmaßnahmen künftig – wie in Paris vereinbart – weiter verbessern.

Nach drei Jahren Verhandlungen hat sich die Staatengemeinschaft auf gemeinsame Regeln zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens verständigt. Zum ersten Mal wird es ab 2024 gemeinsame verbindliche Mindeststandards zur Berichterstattung der Staaten über ihre Treibhaus-gas-Emissionen oder andere Klimaschutzmaßnahmen geben. Bislang galten vergleichbare Standards nur für die dem Kyoto-Protokoll unterworfenen Industrieländer, die für weniger als 15 Prozent der Emissionen verantwort-lich sind. 

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „In Paris haben wir 2015 beschlossen, dass wir alle gemeinsam das Klima schützen wollen. Jetzt haben wir beschlossen, wie wir das tun werden. Wir haben erreicht, dass sich zum ersten Mal nicht nur die halbe, sondern die ganze Welt beim Klimaschutz in die Karten schauen lässt. Das Pariser Abkommen beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen, dass alle Staaten ihren Beitrag zum Klima-schutz leisten. Darum ist es entscheidend, dass jeder sehen kann, was der andere tut. Von Kattowitz geht darüber hinaus das Signal aus, dass wir beim Klimaschutz nicht stehen bleiben dürfen, sondern gemeinsam immer besser werden müssen.“ 

In Paris wurde 2015 festgelegt, dass die Staaten spätestens 2020 überprüfte und möglichst verbesserte Klimaschutzbeiträge vorlegen werden. Die EU-Staaten legen ihren Klimaschutzbeitrag gemeinsam bei den Vereinten Nationen vor. Danach sollen alle fünf Jahre neue Beiträge folgen, die jeweils besser sein müssen. In Kattowitz wurden nun Mindeststandards festgelegt, welche Informationen diese Beiträge enthalten müssen, um sie vergleich-bar zu machen. 

Auch der Erfolg der Klimaschutzmaßnahmen wird künftig nach einheit-lichen Regeln gemessen und berichtet. Ab 2022 gelten die neuen Standards für Industrieländer und ab 2024 für Schwellen- und Entwicklungsländer. Dann werden weltweit Treibhausgasemissionen nach vergleichbaren Standards gemessen und transparent an die Vereinten Nationen berichtet. 

Ab 2023 wird es – ebenfalls alle fünf Jahre – eine globale Bestandsaufnahme geben, wo die Welt beim Klimaschutz steht. In Kattowitz wurde festgelegt, welche Informationen in diese Bestandsaufnahme einfließen werden, da-mit sie ein möglichst vollständiges und realistisches Bild ergibt.

Die Frage, ob Staaten ihre Klimaschutzmaßnahmen über Marktmechanis-men wie CO2-Handel auch in anderen Staaten erbringen können, soll bei der nächsten Weltklimakonferenz 2019 in Chile geklärt werden. Aus Sicht der Bundesregierung sind weitere Verhandlungen nötig, um Schlupflöcher auszuschließen, die die Klimaschutzwirkung solcher Marktmechanismen gefährden könnten.