10-H Regelung für Windanlage
Quelle: www.buergerenergie-bayern.org
Foto: Ingenieurbüro S&T
Das bayerische Verfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der 10-H Abstandsregel bestätigt.
Nur die Abstimmungspflicht mit der Nachbargemeinde wurde als verfassungswidrig ein- gestuft.
Baurechtlich steht also die 10-H-Regel nicht im Widerspruch mit der Verfassung. Energie- politisch hat sie aber eine fatale Wirkung für Bayern und den konsequenten Umstieg auf Erneuerbare Energien. Denn generell wurde durch die 10-H-Regel der Ausbau der Wind- kraft in Bayern extrem verlangsamt und erschwert.