Start „Kaufprämie für Elektrofahrzeuge“

Quelle: www.bmwi.de
Foto: Ingenieurbüro S&T

Ab 2. Juli 2016 können Anträge für die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 2. Juli 2016 in Kraft.

Die Bundesregierung investiert 1 Milliarde Euro mit einem Maßnahmenpaket in die Entwick- lung auf dem Markt für Elektromobilität zu beschleunigen.

Es wird eine Kaufprämie (Umweltbonus) für Neufahrzeuge gezahlt. Für reine Elektroautos werden 4000 €, für Plug-In Hybride 3000 € für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von maximal 60.000 € gezahlt.

Die Gesamtfördersumme ist auf 1,2 Milliarden Euro festgelegt. Davon übernehmen der Bund und die Automobilindustrie jeweils die Hälfte der Kosten.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Fördervoraussetzungen

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
  • Der Erwerb (Kauf oder Leasing) und die Erstzulassung müssen ab dem 18.5.2016 erfolgt sein
  • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben.

Elektronisches Antragsformular

Für die Antragstellung steht Ihnen ein elektronisches Antragsformular unter www.bafa.de zur Verfügung. Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

  • Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss der Erwerb abgeschlossen und das Fahrzeug erstmals zugelassen sein,
  • Aus technischen Gründen kann der Verwendungsnachweis erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides eingereicht werden.

Bafa-Merkblatt: http://www.bafa.de