Weitere Förderung von E-Mobilität

Quelle: https://www.bundesregierung.de
Foto: Ingenieurbüro S&T

Bundesrat stimmt Steuervergünstigungen für E-Mobilität zu

Die steuerliche Förderung von Elektromobilität ist ein wichtiger Beitrag, um klimaschädliche CO2-Emmissionen zu senken. Der Bundesrat hat der weiteren steuerlichen Förderung nun zugestimmt. Die bisher geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung wird auf 10 Jahre verlängert.

Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, kann sich künftig freuen: Dieser Vorteil ist für ihn steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die „Tank-füllung“ wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei andere Arbeitgeber-Ver- günstigungen, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen.

Auch Arbeitgeber profitieren von dem Gesetzentwurf: Sie können über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen. Beides sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Förderung von Elektromobi- lität im Straßenverkehr vor, dem der Bundesrat zugestimmt hat. Die Regelungen sind Teil eines Marktanreizprogramm, das zu größerem Absatz von Elektrofahrzeugen und schnelle- rem Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen soll.

Das neue Gesetz ist Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität, auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April geeinigt hatten.

Seit Juli 2016 können Käufer von Elektroaustos eine Prämie beantragen. Sie erhalten einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bun- desmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus.

Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist gleichfalls in Arbeit. Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen fördern. 300 Millionen Euro stellt sie dafür von 2017 und bis 2020 bereit.

Die Mittel für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt werden.